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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

 

Die Einreise ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigem Reisepass möglich. Dieser muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 

Visum:

 

Eine Einreise zu touristisches Zwecken bis 30 Tage ist nur mit einem Visum in Form einer Touristenkarte möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Die Touristenkarte muss vor Reiseantritt erworben werden, bei vielen Pauschalreisen ist diese schon im Reispreis inbegriffen, wenn nicht kann man diese bei der Kubanischen Botschaft in Berlin oder an verschiedenen Flughäfen erwerben.

 

Ganz wichtig! - Krankenversicherung:

 

Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

 

Um hohe kosten vor Ort zu vermeiden 2-5 CUC pro Tag, schließt lieber eine Reiseversicherung in Deutschland ab z.B bei ADAC für knapp 22€ ---> hier.

 

Klimatabelle Kuba/ Varadero:

 

Im Mai war es Tagsüber durchweg 33 Grad (sehr heiß) und hat an 2 Tagen geregnet (Tagsüber).

 

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

 

Ausfuhr Tabakprodukte:

 

 # 20 lose Zigarren ohne Nachweis

 

# 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.

 

# Mehr als fünfzig 50 Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist

 

Einfuhr nach Deutschland:

Tabakprodukte:

  • 200 Zigaretten oder

  • 100 Zigarillos oder

  • 50 Zigarren oder

  • 250 Gramm Rauchtabak oder

  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

 

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder

  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder

  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und

  • 4 Liter nicht schäumende Weine und

  • 16 Liter Bier

 

Andere Waren:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

  • bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

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